Unsere Brandwarnanlagen
Erkennen die Gefahr. Alarmieren. Retten Leben!



Brandwarnanlagen nach gesetzlichen Vorschriften
Unsere Brandwarnanlagen sind nach DIN VDE V 0826-2 und DIN EN 54 zertifiziert
Eine Brandwarnanlage dient zur frühzeitigen Erkennung und Warnung vor Bränden in Gebäuden, insbesondere in Sonderbauten wie Kindergärten, Seniorenheimen oder kleinen Hotels. Im Brandfall warnt die Brandwarnanlage Personen frühzeitig und ermöglicht so eine gezielte Evakuierung des Gebäudes. Brandwarnanlagen schützen Menschen dort, wo Rauchmelder nicht mehr ausreichen und Brandmeldeanlagen nicht gefordert oder zu kostspielig sind.
Unsere Brandwarnanlagen in Aktion
Wir bieten frühzeitige Brandwarnung für KiTas, Schulen, Restaurants & Sonderbauten nach DIN VDE V 0826-2

Brandwarnanlagen für Schulen und Kindergärten

Brandwarnanlagen für Hotels mit weniger als 60 Betten

Brandwarnanlage in einem Restaurant

Brandwarnanlagen für Pflege- und Altenheime
Warum eine Brandwarnanlage?
Gesetzliche Lücke schließen und maximale Sicherheit für Sonderbauten erlangen.
- Früheste Branddetektion durch EN 54 konforme Rauch- & Wärmemelder
- Lokale, schnelle Alarmierung ohne Feuerwehranbindung. Ideal für KiTa, Schule, Heim & Co.
- Deutlich geringere Kosten als Brandmeldeanlagen
- Einfach nachrüstbar
- Klare und leicht umsetzbare Betreiberpflichten: Betriebsbuch, tägliche Sichtkontrolle und Einweisung. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber.
Unsere Leistungen
Wir übernehmen den gesamten Prozess von Lieferung bis Installation der Brandwarnanlage und inklusive Kommunikation
- Planung & Beratung inkl. normkonformer Festlegung des Überwachungsumfangs
- Installation & Inbetriebnahme mit EN 54-zertifizierten Komponenten
- Vollständige Anlagendokumentation gemäß DIN VDE V 0826-2
- Optionale Erweiterungen: Übersichtsplan pro Etage, Aufschaltung auf Wachdienst, Absicherung durch weitere Sicherheitssysteme wie Alarmanlage oder Videoüberwachung
3 Vorteile mit unseren Brandwarnanlagen
Warum Sie sich für unsere Brandwarnanlagen entscheiden sollten.
Häufig gestellte Fragen
Wir informieren Sie.
Der größte Unterschied liegt in der Alarmweiterleitung: Während eine Brandmeldeanlage die Feuerwehr alarmiert, ist eine Brandwarnanlage primär für die lokale Alarmierung der Personen im Gebäude zuständig. Allerdings können unsere Brandwarnanlage auch optional mit einer Alarmweiterleitung ausgestattet werden, um auch externe Stellen zu informieren.
Der Preis einer Brandwarnanlage hängt von dem zu sichernden Objekt ab. Um Ihnen einige Preisindikationen mitzugeben, sind dies Richtwerte für unterschiedliche Objekte:
Brandwarnanlage für Kindergärten: Ab 3.499 €
Brandwarnanlage für Schulen: Ab 4.499 €
Brandwarnanlage für Hotels und Beherbergungsstätten mit weniger als 60 Betten: Ab 4.999 €
Brandwarnanlage für Restaurants: Ab 2.999 €
Brandwarnanlage für Pflege- und Altenheime: Ab 5.999 €
Brandwarnanlage für betreute Wohngruppen und Wohnheime: Ab 4.499 €
Brandwarnanlage für Sportstätten und Turnhallen: Ab 3.999 €
In vielen Bundesländern ist eine Brandwarnanlage für eine KiTa vorgeschrieben oder es wird zumindest empfohlen. Es gibt kaum KiTas ohne BWA.
Ja, Funk-Brandwarnanlagen sind zulässig, wenn sie EN 54‑zertifiziert sind und die Vorgaben der Norm erfüllen.
Sie erhalten von uns alle normativ geforderten Dokumente gemäß DIN VDE V 0826‑2.
Unsere Brandwarnanlagen sind nach DIN VDE V 0826-2 und DIN EN 54 zertifiziert und erfüllen alle Vorschriften von Versicherungen und Behörden. Dabei liefert die europäische EN 54 die Produkt‑ und Prüfanforderungen für die in einer BWA eingesetzten Geräte und die DIN VDE V 0826-2 regelt Projektierung, Aufbau und Betrieb von Brandwarnanlagen – typischerweise in Kitas, Heimen, Schulen und kleinen Beherbergungsstätten (bis 60 Betten). Die Vornorm definiert Schutzziele, Alarmierung, Melderarten und Betriebsanforderungen und schließt damit die Lücke zwischen Heimrauchwarnmeldern und auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen (BMA). Die Vornorm schreibt vor, dass alle wesentlichen BWA Komponenten nach EN 54 zertifiziert sein müssen. Zusätzlich kann Ihre Brandwarnanlage auch auf unsere 24/7 Notrufleitstelle aufgeschaltet werden, um im Falles eines Brandes unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.